
DER VOLLELEKTRISCHE MINI. JETZT AUCH IN DER RESOLUTE EDITION.
Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Und diesen gibt es jetzt auch in der neuen MINI Resolute Edition, die ein klares Statement setzt für außergewöhnliches Design mit der Lackierung in Rebel Green und weiteren editionsspezifischen Umfängen im Ex- und Interieur. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den neuen vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,– EUR* Umweltbonus.
Innovative Ladelösungen

Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie. Denn Sie haben mit insgesamt über 200.000 Ladepunkten Zugriff auf eines der größten Ladenetzwerke Europas. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagement.
Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH
Leasingdetails für Privatkunden
Fahrzeugpreis | 35.514,42 € |
Sonderzahlung | 4.500,00 €* |
Sollzinssatz p.a. | 6,73 % |
Eff. Jahreszins | 6,94 % |
Mehr-/Minder-km-Satz: | 5,91 | 3,94 Ct |
mtl. Leasingrate | 515,00 € |
Laufleistung p.a. | 36 Mon. | 10.000 km |
Nettodarlehensbetrag | 35.514,42 € |
Gesamtbetrag | 23.040,00€ |

Unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München gültig bei Kauf bis 31.03.2023. Zwischenverkauf, Irrtümer und Änderungen vorbehalten und solange der Vorrat reicht. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit. / Abb. ähnlich u. von Angeboten losgelöst. / Preise inkl. MwSt. zzgl. 989;00€ Frachtkosten und Auslieferungspaket.
Leasingdetails für Gewerbekunden
Fahrzeugpreis | 33.109,24 € |
Sonderzahlung | 3.781,51 €* |
Sollzinssatz p.a. | 6,73 % |
Eff. Jahreszins | 6,94 % |
Mehr-/Minder-km-Satz: | 4,97 | 3,31 Ct |
mtl. Leasingrate | 432,00 € |
Laufleistung p.a. | 36 Mon. | 10.000 km |
Gesamtbetrag | 19.333,51 € |

Unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München gültig bei Kauf bis 31.03.2023. Zwischenverkauf, Irrtümer und Änderungen vorbehalten und solange der Vorrat reicht. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Darlehensbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit. / Abb. ähnlich u. von Angeboten losgelöst. / Preise exkl. MwSt. zzgl. 831,09€ Frachtkosten und Auslieferungspaket.
*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Komfort
- Sportlederlenkrad Nappa
- Multifunktion für Lenkrad
- Bordcomputer
- Klimaautomatik
- Sportsitze und Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer
- MINI Navigationssystem
- MINI Connected
- Real Time Traffic Information
- uvm.
Styling
- Rebel Green uni
- 17″ MINI Electric Collection Spoke
- Interieuroberflächen Resolute
- Fußmatten in Velours
- LED-Scheinwerfer
- weiße Blinkleuchten
- Dach und Spiegelklappen in Wagenfarbe
- Dachhimmel anthrazit
- uvm.
Sicherheit
- Park Distance Control hinten
- aktiver Fußgängerschutz
- intelligenter Notruf
- Teleservices
- Driving Assistant
- uvm.
Stromverbrauch
kombiniert: — (NEFZ), 15,40 kWh(WLTP) /100km
elektrische Reichweite: 231km (WLTP)
Leistung: 100 kW
Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO(EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen finden Sie unter www.dat.de
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.
