Förderung E-Mobilität

Förderungsmöglichkeiten
für Ihr Auto. E-Mobilität zahlt sich aus.

Ihr Einstieg in die E-Mobilität lohnt sich für die Umwelt und auch für Sie: Entdecken Sie die zahlreichen Förderungsmöglichkeiten und Vorteile für Ihr Auto. Wer den Kauf eines Hybrid- oder Elektroautos plant, kann auf unterschiedliche Fördermittel vom Hersteller und der Bundesregierung zugreifen. Wir helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrer individuellen Investition in Ihr Wunschfahrzeug auszuschöpfen und zeigen Ihnen, wie sich Ihre Entscheidung für ein Elektromodell mit den Vorteilen für Sie auszahlen kann. Nutzen Sie die Förderung der E-Mobilität.

Ihre Vorteile

Zuschuss_Icon
aktueller Stand und Zukunftsausblick Förderprogramme
Steuern und Versicherung Icon
Steuern und Versicherung
Umweltprämie Icon
Umweltbonus und Innovationsprämie
Antragsstellung Icon
Antragsstellung und BAFA
Förderfähig Icon 2
Förderfähige Modelle von BMW, MINI, Jaguar & Land Rover
Förderfähig Icon
Förderung von gebrauchten Elektroautos
Förderung Leasing Icon
Förderung bei Leasing
Förderung Firmenwagen Icon
Dienstwagen und Förderung für Unternehmen

Umweltbonus und Innovationsprämie

Der Umweltbonus ist ein Förderprogramm der Bundesregierung und der Autohersteller mit dem der Kauf von Elektrofahrzeugen bezuschusst wird. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

Die Förderung von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen endet zum 31.12.2022.
Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Förderung für Gebrauchte

Förderung und Leasing- auch für gebrauchte Fahrzeuge möglich

Förderfähig sind nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchte. Dabei ist egal, ob diese direkt gekauft oder geleast bzw. finanziert werden. Einen guten Überblick erhalten Sie z.B. hier beim ADAC.

Die Förderung für Leasingfahrzeuge ist abhängig von der Leasingdauer. Leasingverträge mit Laufzeiten über 23 Monaten erhalten die volle Förderungssumme. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Summe entsprechend gekürzt. Weitere Informationen finden Sie hier beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Steuern und Versicherungen

Emissionsfrei fahren und Steuern sparen

Wer sich ein Elektroauto zulegt, der kann bei den Betriebskosten sparen. Generell gilt: Elektroautos (ausgenommen Plug-in-Hybride) sind ab Kauf für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bei Verkauf und Halterwechsel wird die Steuerbefreiung weitergegeben. Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.

Zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer – Reine Elektrofahrzeuge sind gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) bei einer Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (bei einer Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025). Die Steuerbefreiung wird jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Hybridfahrzeuge hingegen werden gemäß des Kraftfahrzeugsteuergesetzes nur teilweise begünstigt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung für Unternehmen

Förderung Unternehmen

Elektroauto als Dienstwagen nutzen.

Die Förderung mittels Umweltbonus und Innovationsprämie erhalten Sie sowohl als Privatperson als auch als Gewerbetreibender oder Freiberufler. Auch Dienstwagen und andere gewerblich genutzte Fahrzeuge sind förderfähig. Für Unternehmen ist zudem die Kombination verschiedener Förderprogramme sinnvoll.

Wer beruflich ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommt, kann wiederum von einigen Steuervorteilen bis voraussichtlich 2030 profitieren. Damit wird auch das Fahren eines Elektroautos als Firmenwagen attraktiver.

Welche Fahrzeuge von BMW, MINI und Land Rover werden gefördert?

Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 herausragende Dynamik mit hohem Komfort und optimaler Alltagstauglichkeit.
Aus einer Vision entstanden. Für die Elektromobilität geschaffen. Der BMW iX erzielt dank effizienter BMW eDrive Technologie und seines vollelektrischen Allradantriebs eine außergewöhnliche Reichweite sowie eine beeindruckende Beschleunigung aus dem Stand.
Der erste vollelektrische BMW iX1 strahlt elektrisierende Entschlossenheit aus und inspiriert mit seiner Funktionalität und Vielseitigkeit auch im Alltag neue Wege zu gehen.
Im BMW iX3 erwarten Sie modernste Technologien, die emissionsfreie Mobilität mit höchstem Komfort verbinden. Die intelligenten Fahrerassistenzsysteme lassen sich ganz einfach per Sprachbefehl bedienen und erhöhen die Sicherheit beim Fahren.
Der erste vollelektrische BMW i7 vereint elektrische Performance und multisensorisches Entertainment zu einem unvergesslichen Fahrerlebnis.
Der neue vollelektrische MINI ist alles, was MINI ausmacht, und noch mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab Sekunde eins, vereint mit ikonischem Design und elektrisierendem Fahrspaß.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie lange gibt es den Umweltbonus noch?

Der Umweltbonus gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden und steht voraussichtlich bis zum 31.12.2025 zur Verfügung.

Ist der Umweltbonus steuerpflichtig?

Der Bonus ist ein Ertrag und ist somit bei gewerblicher Nutzung nicht steuerfrei. Ihr Steuerberater weiß, ob die Förderung evtl. auf die Leasinglaufzeit/Abschreibung steuerlich verteilt werden kann.

Was bekomme ich vom Bund, wenn ich ein E-Auto kaufe?

Kaufen Sie ein Elektroauto, belohnt Sie der Staat mit einem Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro . Auch für elektrische Leasingautos und Gebrauchtwagen bekommen Sie die Autoprämie. Reine Elektrofahrzeuge sind außerdem bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Elektromobilität abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.

Wie oft erhält man die Förderung?

Die Förderung wird einmal pro Fahrzeug gewährt. Sie selbst können sich mehrer Elektroautos kaufen und für jedes der Fahrzeuge die Förderung erhalten.

Wer füllt den BAFA Antrag aus?

Der Antrag wird von Ihnen selbst ausgefüllt. Dies erfolgt über das Online-Formular der BAFA. Es ist allerdings auch möglich, dass über eine Bevollmächtigung der Antrag von einer anderen Person ausgefüllt werden kann.

Was muss ich beim BAFA Antrag beachten?

Je nachdem für welches Fahrzeug Sie einen Zuschuss beantragen möchten, gelten unterschiedliche Vorgaben. Mit Hilfe der BAFA Seite erhalten Sie einen genauen Überblick über die aktuellsten Bestimmungen und Vorgaben.