BMW Neuwagen – AGB

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für auf Geld gerichtete Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer.

Für andere Rechte des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer ein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

II. Zahlung

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung
durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.

6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen oder andere unvorhersehbare und schwerwiegende Umstände, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

IV. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des Bruttokaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20 %, hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 323 BGB) vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes
geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass niedrigere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

1. Im Falle eines Sachmangels oder Rechtsmangels am Kaufgegenstand, kann der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Mängelansprüche als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) verlangen. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§§ 275, 439 BGB) verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, bleibt unberührt.

2. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass

  • der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder
  • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben.

3. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelansprüche. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Soweit eine solche ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung getroffen wird, gilt diese nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und gemäß § 439 BGB Nacherfüllung durch Nachbesserung geleistet wird, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Ansprüchen wegen eines Mangels einmalig um zwölf Monate.

5. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Die vorgenannte Haftungsbegrenzung und der vorgenannte Haftungsausschluss gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

7. Für die Abwicklung einer Nacherfüllung gilt Folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

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. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist, gelten für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.

VII. Haftung für sonstige Ansprüche

1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. ,,Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel” geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Eine Pflicht des Käufers zur Inanspruchnahme seiner Versicherung besteht nicht.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III. abschließend geregelt.

4. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch vorstehenden Abs. 2 beschriebenen Umfang beschränkt.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Gebrauchtfahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, kann der Käufer im Falle eines Produktmangels oder Rechtsmangels an diesen digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen
Gewährleistungsansprüche geltend machen. Hier für gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB, sofern nicht die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMW ConnectedDrive“ gelten.

VIII. Softwareaktualisierungen

Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, werden dem Käufer für den Kaufgegenstand mindestens fünf Jahre ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs Softwareaktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Kaufgegenstandes erforderlich sind, zur Verfügung gestellt. Dies gilt nicht für BMW ConnectedDrive Dienste, für diese gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BMW ConnectedDrive“.

IX. Informationen zu Reparatur und Ersatzteilen gemäß Art. 246 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB bzw. Art. 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 EGBGB

Der Verkäufer informiert den Käufer, dass Ersatzteile, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Kaufgegenstandes erforderlich sind, bei allen BMW Service – Autorisierten Vertragswerkstätten sowie BMW Niederlassungen bezogen werden können. Dort werden auch Informationen über die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung solcher Ersatzteile zur Verfügung gestellt. Reparatur- und Wartungsanleitungen sowie Informationen über etwaige Reparatureinschränkungen sind für jede Fachwerkstatt beim Hersteller verfügbar. Diese Angaben dienen ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten und begründen keine selbständige Garantie oder Zusage über die Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile.

X. Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und befindet sich dessen gewöhnlicher Wohnsitz in einem anderen Land als
Deutschland, bleiben die zwingenden nationalen Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften dieses Landes unberührt und finden weiterhin Anwendung.

2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

XI. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XII. Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Sofern der Käufer Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und es sich bei dem Kaufvertrag um einen Fernabsatzvertrag i. s. d. §312c Abs. 1 BGB handelt, steht dem Käufer ein Widerrufsrecht zu.

a) Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

b) Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für
den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt.

c) Fernkommunikationsmittel sind gemäß § 312c Abs. 2 BGB alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.

2. Besteht demnach ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird im Folgenden über dieses Widerrufsrecht belehrt. Konkretisierend wird darauf hingewiesen, dass der Käufer im Falle eines Widerrufs unter den in der Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs zu leisten hat. Kein Wertersatz ist zu leisten, soweit der Käufer ein nicht zugelassenes Fahrzeug lediglich wie bei Probefahrten üblich getestet und ausprobiert hat. Die Zulassung zum Straßenverkehr stellt einen für eine Prüfung des Kaufgegenstands nicht notwendigen Umgang dar, daher hat der Käufer im Fall des Widerrufs Wertersatz für einen Wertverlust zu leisten, der durch eine Zulassung des Fahrzeugs entsteht.

XII. Exportkontrolle und Sanktionen

1. Der Verkäufer kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verweigern, soweit diese durch anwendbares Exportkontroll- sowie Sanktionsrecht oder weitere restriktive Maßnahmen insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder – soweit dies nach anwendbaren Anti Boykott Regelungen rechtlich zulässig ist – der USA [,,Außenwirtschaftsrecht”) verboten oder beeinträchtigt ist. Der Grund für eine solche Verweigerung ist der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Daneben hat der Verkäufer das Recht, bei Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht vom Vertrag zurückzutreten.

2. Verkäufer und Käufer verpflichten sich zur Einhaltung des anwendbaren Außenwirtschaftsrechts. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Käufer insbesondere, betroffene Vertragsgegenstände oder Teile davon nicht unmittelbar oder mittelbar in ein Land oder Gebiet, das umfassenden außenwirtschaftlichen Restriktionen unterliegt, insbesondere nach Russland/Belarus oder zur Verwendung in diesen Ländern oder Gebieten zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen, auszuführen oder einen Transit durch das Hoheitsgebiet dieser Länder oder Gebiete durchzuführen.

3. Wenn und soweit der Verkäufer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Käufer gegen das Außenwirtschaftsrecht verstößt, kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Vertrag fristlos kündigen. Dies schließt auch das Recht ein, eine zusätzliche, zuvor vereinbarte Dienstleistung einzustellen, sofern die Erbringung von den o.g. außenwirtschaftlichen Restriktionen betroffen ist. Die Ausübung der vorgenannten Rechte setzt voraus, dass a] der Verkäufer den Käufer schriftlich über die tatsächlichen und rechtlichen Gründe für den beabsichtigten Rücktritt oder die fristlose Kündigung informiert und b) der Käufer nach Erhalt dieser Informationen nicht in der Lage ist, den Grund innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu widerlegen.

4. Verweigert der Verkäufer die Leistung nach Ziffer 1 dieses Abschnitts oder erklärt der Verkäufer den Rücktritt oder die fristlose Kündigung des Vertrages nach Ziffer 1 bzw. 3 dieses Abschnitts, sind Schadensersatzansprüche der jeweils anderen Vertragspartei ausgeschlossen, soweit die Gründe für die Verweigerung nicht von der sich weigernden Vertragspartei oder dem zurücktretenden oder kündigenden Verkäufer fahrlässig verursacht worden sind.

5. Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung, allen Ansprüchen, Verfahren, Klagen, Bußgeldern, Verlusten, Kosten, Ausgaben und Schäden frei, die sich daraus ergeben, dass der Käufer durch eine Handlung oder Unterlassung gegen das Außenwirtschaftsrecht verstößt. Dies gilt nicht, soweit der Käufer bei der Verletzung des anwendbaren Außenwirtschaftsrechts nicht fahrlässig gehandelt hat oder die Verletzung durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde.

Stand: 07.09.2026